Der Regierungsrat hat zum Jahresende die Spitalversorgungsplanung für die Jahre 2016 bis 2020 genehmigt und damit die Grundlage für die Spitalliste geschaffen. Wer auf der Spitalliste ist, kann gegenüber den Krankenkassen abrechnen.
Der Ständerat folgte dem Nationlrat und stimmte der Verlängerung der Zulassungssteuerung am 6. Juni 2016 deutlich zu. Die Regelung gilt somit bis Ende Juni 2019 weiter.