Gesamtarbeitsvertrag Berner Spitäler und Kliniken

Vieles bleibt beim Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Berner Spitäler und Kliniken beim Altbewährten, doch es gibt auch einige Verbesserungen für die Ärzteschaft.

  • Mutterschaft: Verbesserter Anstellungsschutz für befristet angestellte Mitarbeitende. Wenn der Ablauf des Vertrags in die Zeit der Schwangerschaft bzw. Mutterschaftsurlaubes fällt, kann der Vertrag bis zu dessen Ende verlängert werden. Fällt der Vertragsablauf in die Zeit nach der 30. Schwangerschaftswoche, wird der Vertrag in jedem Fall verlängert. In der Insel Gruppe gilt weiterhin, dass der Vertrag unabhängig von der Schwangerschaftswoche verlängert wird.
  • Ferienbezug Assistenzärztinnen und -ärzte: Assistenzärztinnen und -ärzte mit befristeten Stellen müssen ihre Ferien während der Anstellungsdauer beziehen. Eine Auszahlung ist nur mit der Zustimmung der Assistenzärztinnen und -ärzte möglich.
  • Arbeitszeit: Die Arbeitszeit für Assistenzärztinnen und -ärzte und für Oberärztinnen und -ärzte bleibt unverändert. Neu ist klar definiert, dass als Kompensation für die höhere Arbeitszeit 5 bzw. 7 zusätzliche Ferientage (bisher Kompensationstage) gewährt werden.

Selbstverständlich können Sie uns bei Fragen auch oder Telefon (031 381 39 39) jederzeit kontaktieren.

Geltungsbereich

  • Hôpital du Jura bernois SA (St Imier, Moutier, Bellelay)
  • PZM Psychiatriezentrum Münsingen
  • RSE Regionalspital Emmental AG (Burgdorf, Langnau)
  • Spitäler fmi ag (Interlaken, Frutigen, Meiringen)
  • SRO Spital Region Oberaargau AG (Langenthal, Herzogenbuchsee, Huttwil, Niederbipp)
  • Stadt- und Landspitäler (Tiefenau, Aarberg, Belp, Münsingen, Riggisberg)
  • STS Spital Thun Simmental AG (Thun, Zweisimmen)
  • SZB Spitalzentrum Biel AG (Biel, Wildermeth)
  • Universitätsklinik Bern
  • UPD Universitäre Psychiatrische Dienste Bern