Arbeitszeit

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 50 Stunden. Als Arbeitszeit gilt diejenige Zeit, während der sich der Arbeitnehmer zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat, unabhängig davon ob er schlafen kann oder nicht.

Unter besonderen Umständen (Dringlichkeit, Notfall usw.) darf die wöchentliche Höchstarbeitszeit ausnahmsweise überschritten werden, für den einzelnen Arbeitnehmer allerdings nur um 2 Stunden. In Notfällen dürfen es auch mehr als 2 Stunden sein, im Kalenderjahr jedoch nicht mehr als 140 Stunden.
Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern für die Überzeitarbeit einen Lohnzuschlag von wenigstens 25% auszurichten. Im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer kann sie auch kompensiert werden. In diesem Fall ist kein Zuschlag auszurichten