ZulaV - Wi(e)der die Realität?!
Am 01.01.2024 wurde im Kanton Bern eine neue Zulassungsverordnung erlassen, die die Höchstzahlen zur ärztlichen Tätigkeit pro medizinisches Fachgebiet und Region bestimmt. In Zeiten von Fachkräftemangel und Versorgungsengpässen das falsche Signal!
Vor einem Jahr gab der bernische Regierungsrat bekannt, in Zukunft mittels Zulassungsverordnung (ZulaV) festzulegen, wie viele Ärztinnen und Ärzte in einer Region und Fachrichtung ambulant maximal tätig sein dürfen.
Seit dem 01.01.2024 ist im Kanton Bern eine neue ZulaV in Kraft, die die Höchstzahlen zur ärztlichen Tätigkeit pro medizinisches Fachgebiet und Region bestimmt. Betroffen sind die Allgemeine Innere Medizin (Bern-Mittelland), die Chirurgie (Emmental-Oberaargau und Biel-Seeland), die Gastroenterologie (Bern-Mittelland), die Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates (Bern-Mittelland, Emmental-Oberaargau, Oberland und Biel-Seeland) und die Pneumologie (Bern-Mittelland).
Am 04.01.2024 gab die Ärztegesellschaft des Kantons Bern (BEKAG) in einer Medienmitteilung bekannt, dass sie gegen die ZulaV Beschwerde eingereicht hat. Der vsao Bern unterstützt diese Beschwerdeführung und schätzt das Engagement der BEKAG.
Wir sind der Überzeugung, dass eine solche Regulierung in Zeiten von Fachkräftemangel und Versorgungsengpässen das falsche Signal an angehende Ärztinnen und Ärzte ist. Dass die Festlegung der Höchstzahlen zudem an den realen Umständen vorbeigeht, zeigt unter anderem die Regulierung bei den Hausärztinnen und Hausärzten (Fachgebiet Allgemeine Innere Medizin) in der Region Bern Mittelland. Das Festlegen von Höchstzahlen erscheint angesichts der teils massiven Unterversorgung «geradezu grotesk», konstatiert auch der Verein Berner Haus- und Kinderärztinnen (VBHK).
Aktuell sind die Höchstzahlen noch nicht in Kraft, da die sogenannte aufschiebende Wirkung wegen der Beschwerde noch zur Anwendung kommt. Wir halten Sie auf dem Laufenden!