Weiterbildung? Vertraglich garantiert!
Weiterbildungsstätten sind gemäss der ärztlichen Weiterbildungsordnung (WBO) verpflichtet, den Assistenzärzt:innen pro Woche mindestens vier Stunden strukturierte Weiterbildung anzubieten. Dies gilt auch in Zeiten einer Umstrukturierung am Arbeitsplatz. Auch Fachärzt:innen können sich interne Fortbildungen an einer zertifizierten Weiterbildungsstätte auf ihr jährliches Fortbildungsregister anrechnen lassen.
Die Weiterbildung ist ein zentraler Bestandteil der ärztlichen Laufbahn. Nur so können die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, um eine sichere und kompetente Patientenversorgung zu gewährleisten. In der Schweiz dauert die ärztliche Weiterbildung je nach Facharzttitel fünf bis sechs Jahre (Vollzeitpensum). Einen wesentlichen Beitrag zur Strukturierung und Umsetzung von Weiterbildungskonzepten leistet das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF). Auf Antrag des vsao muss ausserdem jede Weiterbildungsstätte in ihrem Weiterbildungskonzept bestätigen, dass sie Assistenzärzt:innen pro Woche mindestens vier Stunden strukturierte Weiterbildung anbietet. Diese kann z.B. folgendermassen gestaltet werden:
- Im Rahmen von (Morgen)Fortbildungen wird theoretisches Wissen von Vorgesetzten vermittelt.
- In Journal Clubs werden aktuelle wissenschaftliche Arbeiten besprochen.
- In praktischen Kursen werden manuelle Fähigkeiten unter Supervision geübt.
- Anhand von Fallvorstellungen werden individuelle Herausforderungen näher betrachtet.
- Im Rahmen von interdisziplinären Seminaren werden fachübergreifende Themen besprochen.
Alle genannten Möglichkeiten müssen von der Arbeitsstätte zwingend während der normalen Arbeitszeit angeboten werden. Es muss gewährleistet sein, dass die Assistenzärzt:innen die Weiterbildung neben ihrer klinischen Tätigkeit wahrnehmen können, ohne dass dadurch Überstunden entstehen.
Hinzu kommen das Anrecht auf (in der Regel) fünf externe Weiterbildungstage pro Jahr (bei Vollzeitpensum) sowie vier Stunden implizite Weiterbildung pro Woche (bei Vollzeitpensum), also die individuelle Wissensvermittlung der Vorgesetzten während der klinischen Tätigkeit.
Der Anspruch auf Weiterbildung für Assistenzärzt:innen ist im Kanton Bern im GAV klar definiert. Dieser Anspruch gilt generell, auch in Zeiten einer Umstrukturierung am Arbeitsplatz oder Einführung einer neuen Software.
Der vsao Bern setzt sich dafür ein, dass diese Vorgaben von den Arbeitsstätten umgesetzt werden und unterstützt seine Mitglieder bei rechtlichen Fragen wie auch in der Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Kontaktieren Sie uns per Mail an .