Mehr Lohn ab dem 1. April 2022

Wir Sozialpartnerinnen (VSAO Bern, VPOD und SBK) haben mit der Inselgruppe AG, dem Spitalzentrum Biel (SZB AG) und den Regionalen Spitalzentren/Psychiatrischen Kliniken Lohnverhandlungen geführt.

Insbesondere mit den Regionalen Spitalzentren/Psychiatrischen Kliniken mussten wir sehr hart verhandeln, damit das Personal eine spürbare Lohnentwicklung hat. Wir sind der Meinung, dass das Personal dieser Arbeitgeberinnen mehr Wertschätzung verdient hätte in diesen sehr herausfordernden Zeiten, mussten unsere Forderungen aber den wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen.

Die beiden Resultate des Spitalzentrums Biel und der Inselgruppe AG setzen für uns wichtige Zeichen, dass die Arbeit, insbesondere in der Nacht und am Wochenende, zusätzlich honoriert werden muss und die Arbeitsbedingungen stetig verbessert werden müssen.

Die Lohnmassnahmen werden per 1. April 2022 umgesetzt.

Übersicht Lohnmassnahmen per 1. April 2022

Spitalzentrum Biel (SZB AG)

Insel Gruppe AG

Regionale Spitalzentren und Psychiatrische Kliniken

Samstagvormittag gilt als Wochenende

(bereits seit 1.4.21)

Der Samstag in der Zeit zwischen 6 Uhr und 12 Uhr wird neu als Wochenende definiert.

Der Samstag in der Zeit zwischen 6 Uhr und 12 Uhr wird neu als Wochenende definiert und entsprechend entschädigt.

Inkonvenienzen: Zulagen für Nacht- und Wochenenddienste (bisher 6.- Fr. /h)

Neu CHF 10.-/h (seit 1. November 2021)

Neu CHF 7.-/h (ab 1. April 2022)

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Zulage für Pflegende im 24h - Betrieb

CHF 200.-/Monat bei 100% Anstellung (seit 1. November 2021)

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Zusätzliche Freitage

2 Flexitage/Jahr, sofern man länger als ein Jahr angestellt ist. Sie können bis zu 5 Jahren angespart werden, entfallen aber bei der Kündigung.

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Strukturelle Lohnerhöhung Diplomiertes Personal /

Dipl. Pflegefachperson, Dipl. Expertin Intensivpflege und Dipl. Expertin Notfallpflege

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Generelle Lohnerhöhung im Umfang von 0.3% der Gesamtlohnsumme.

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Individuelle Lohnerhöhung

0.375% der Bruttolohnsumme

0.6% der Bruttolohnsumme

0.55% der Bruttolohnsumme

Einmalprämie

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0.2% der Bruttolohnsumme bei 100% Anstellung

Summe der Massnahmen

2.8 %

1.5 %

1 %