Mehr Lohn - endlich!

Am 25. Februar 2019 konnte vor der Paritätischen Kommission bezüglich der Lohnmassnahmen 2019 in den Regionalen Spitalzentren und den Psychiatrischen Kliniken eine Einigung getroffen werden. Wir sind sehr froh, konnten wir eine Lösung finden. Dies erlaubt es, dass die Lohnmassnahmen wie üblich per 1. April umgesetzt werden können. Für die Assistenzärztinnen und -ärzte ist es insbesondere erfreulich, dass es eine generelle Lohnerhöhung gibt, welche sich auch positiv auf die Einstiegslöhne auswirkt.

Per 1. April 2019 werden für die GAV-Mitarbeitenden die folgenden Lohnmassnahmen umgesetzt:

  • Individuelle Lohnerhöhungen im Umfang von 0,5%
  • Generelle Lohnerhöhung im Umfang von 0,25%

Für die Assistenzärztinnen und -ärzte werden die Einstiegslöhne um 0,25% erhöht und gestalten sich ab 1. April 2019 wie folgt:

  • Einstiegslohn CHF 7'116.85
  • 2. Weiterbildungsjahr: CHF 7'330.35
  • 3. Weiterbildungsjahr: CHF 7'543.85
  • 4. Weiterbildungsjahr: CHF7’757.35
  • 5. Weiterbildungsjahr: CHF 7'970.85
  • 6. Weiterbildungsjahr: CHF 8'184.40
  • ab 7. Jahr gemäss GAV-Kriterien

Die Direktion der Inselgruppe hat erfreulicherweise entschieden, dass die Einstiegslöhne der Assistenzärztinnen und -ärzte auch um 0,25% erhöht werden. Die Assistenzärztinnen und -ärzte werden im April 2019 mit einem Schreiben informiert.