Kanton Bern ist per 1. April 2018 dem Konkordat zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung beigetreten

Bund und Kantone wollen die ärztliche Weiterbildung auch mit der neuen Spitalfinanzierung sicherstellen. Sie haben dazu im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik das Modell PEP (pragmatisch, einfach, pauschal) verabschiedet.

Es entstand unter aktiver Beteiligung des VSAO Schweiz in einer Themengruppe der BAG-Plattform «Zukunft ärztliche Bildung». Grundsätzlich sollen alle Spitäler und Kliniken auf der Spitalliste verpflichtet werden, die ihren Möglichkeiten entsprechende Anzahl Assistenzärztinnen und -ärzte weiterzubilden. Die genaue Zahl der Weiterbildungsstellen ist in den Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen festzulegen.

«PEP» sieht vor, dass die Kantone die Weiterbildung mit einer Pauschalzahlung pro Kopf und Jahr unterstützen, wobei die Auszahlung der Beiträge von der Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien abhängt. In diesem Sinn hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) im November 2014 eine Vereinbarung verabschiedet. Seither sind die Ratifikationsverfahren in den einzelnen Kantonen im Gang. Sobald 18 Kantone die Vereinbarung ratifierzt haben, tritt sie für alle in Kraft. Die GDK informiert auf ihrer Webseite laufend über den aktuellen Stand.