
Gesamtarbeitsvertrag Berner Spitäler und Kliniken
Seit dem 1. Januar 2018 ist der Gesamtarbeitsvertrag Berner Spitäler und Kliniken in Kraft. Er löst den Gesamtarbeitsvertrag für das Personal Bernischer Spitäler ab. Vieles bleibt beim Altbewährten, für die Ärzte sind vor allem die folgenden Verbesserungen relevant:
Mutterschaft: Verbesserter Anstellungsschutz für befristet angestellte Mitarbeitende. Wenn der Ablauf des Vertrags in die Zeit der Schwangerschaft bzw. Mutterschaftsurlaubes fällt, kann der Vertrag bis zu dessen Ende verlängert werden. Fällt der Vertragsablauf in die Zeit nach der 30. Schwangerschaftswoche, wird der Vertrag in jedem Fall verlängert. In der Insel Gruppe gilt weiterhin, dass der Vertrag unabhängig von der Schwangerschaftswoche verlängert wird.
Ferienbezug Assistenzärztinnen und -ärzte:Assistenzärztinnen und -ärzte mit befristeten Stellen müssen ihre Ferien während der Anstellungsdauer beziehen. Eine Auszahlung ist nur mit der Zustimmung der Assistenzärztinnen und -ärzte möglich.
Bezahlte Pausen: Die Regelung ist klarer und verständlicher formuliert, so dass diese Regelung zu keinen Diskussionen mehr Anlass geben sollte.
Arbeitszeit: Die Arbeitszeit für Assistenzärztinnen und -ärzte und für Oberärztinnen und -ärzte bleibt unverändert. Neu ist klar definiert, dass als Kompensation für die höhere Arbeitszeit 5 bzw. 7 zusätzliche Ferientage (bisher Kompensationstage) gewährt werden.
Wichtigste Änderung für alle Mitarbeitenden ist die Einführung des neuen Lohnmodells. Anstelle der bisher 30 Gehaltsklasse mit je 80 Gehaltsstufen und bis zu je 12 Vorstufen wird ein schlankeres Lohnbandsystem Grundlage für die Entlöhnung bilden. Es wird 18 Lohnbänder geben mit je einem Minimum und einem Maximum. Die Nummerierung der bisherigen Gehaltsklassen wird grösstenteils für die Lohnbänder übernommen. Die bisherigen Löhne werden frankenmässig überführt und die bisherige Lohnhöhe beibehalten. Die Frankenbeträge in den Lohnbändern entsprechen den bisherigen Beträgen der Gehaltsstufe 00 als Minimum und Gehaltsstufe 80 als Maximum und der Jahresmindestlohn beträgt CHF 48'000.-. Innerhalb der Lohnbänder werden Tendenzkurven festgelegt.
Die Einstufung erfolgt gemäss den im GAV festgehaltenen Kriterien. Wichtig ist dabei, dass ein interner und externer Lohnvergleich stattfindet und es entsprechend noch wichtiger wird, dass man seinen Einstiegslohn verhandelt.
Die Lohnentwicklung erfolgt wie bis anhin generell oder individuell und die Kriterien für die persönliche Lohnentwicklung sind im GAV festgehalten (Leistung und Verhalten, Berufserfahrung und Alter, Lage im Lohnband). Die für die Lohnentwicklung zur Verfügung stehenden Prozentsätze werden wie bis anhin in jährlichen Verhandlungen mit den Personalverbänden festgelegt. Die Assistenzärztinnen und -ärzte haben weiterhin einen fixen jährlichen Gehaltsanstieg von 3% während 6 Jahren.
Selbstverständlich können Sie uns bei Fragen per oder Telefon (031 381 39 39) jederzeit kontaktieren. Wir sind gerne für Ihre Anliegen da.