Versorgungsplanung 2016 gemäss SpVG des Kantons Bern genehmigt
Der Regierungsrat hat zum Jahresende die Spitalversorgungsplanung für die Jahre 2016 bis 2020 genehmigt und damit die Grundlage für die Spitalliste geschaffen. Wer auf der Spitalliste ist, kann gegenüber den Krankenkassen abrechnen.
Der VSAO Bern hat sich in der Vernehmlassung dafür eingesetzt, dass jedes Listenspital den Gedsamtarbeitsvertrag (GAV) anwenden muss und der Weiterbildung des Assistenzärztinnen und -ärzte sowie der Teilzeitarbeit mehr Beachtung schenken muss.