Antrag für die Rückerstattung des Solidaritätsbeitrags

Ab Ende Januar 2024 können Sie mit dem untenstehenden Webformular den Solidaritätsbeitrag 2023 rückerstattet bekommen.

Mitarbeitende der Spital STS AG und der Spitäler FMI AG verwenden bitte dieses Formular im PDF-Format und senden es an die darin genannten Stellen. Hier wird kein Lohnausweis benötigt.

um die Rückerstattung des Solidaritätsbeitrages wie folgt:

Rückerstattungsansatz für GAV Berner Spitäler und Kliniken: CHF 3.00 / Mt.

Als Nachweis für Ihre Berechtigung laden Sie Ihren Lohnausweis hoch (inkl. 2. Seite), in dem unter Ziffer 15 Bemerkungen der abgezogene Solidaritätsbeitrag deklariert ist. Das Gehalt kann unkenntlich gemacht werden.

Mit * markierte Felder müssen Eingaben enthalten

Falls Sie die Rückerstattung nicht auf dem elektronischen Weg durchführen wollen, können Sie das Formular Rückerstattung Solidaritätsbeitrag herunterladen und einreichen.