Pikettdienst
Um Pikettdienst handelt es sich, wenn sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer für allfällige Arbeitseinsätze bereithalten muss, sich aber ausserhalb der Klinik oder des Spitals aufhalten kann.
Die Internventionszeit muss grundsätzlich 30 Minuten betragen. Die effektive Einsatzzeit, inkl. Weg zu und von der Arbeit, gilt als Arbeitszeit.
Aus zwingenden Gründen kann die Interventionszeit auch weniger als 30 Minuten betragen. In diesem Fall haben die Arbeitnehmenden Anspruch auf eine Zeitgutschrift von 10% der inaktiven Pikettdienstzeit.
Pikettdienste dürfen direkt an die reguläre Arbeitszeit angeschlossen werden. Die Piketteinsätze dürfen somit die Ruhezeit unterbrechen, diese muss aber wenn nötig im Anschluss an den Pikettdienst nachgewährt werden. Es muss zudem vier Stunden zusammenhängende Ruhezeit gewährt werden.
12.12.2017 | Merkblatt Pikettdienst (VSAO Bern) | PDF (69 kB) |
12.12.2017 | Gutachten zum Pikettdienst 2010, Was sind "zwingende Gründe" für eine Einsatzzeit unter 30 Minuten? | PDF (192 kB) |
12.12.2017 | Gutachten zum Pikettdienst 2005, Abgrenzung Arbeitszeit und Ruhezeit beim Pikettdienst | PDF (262 kB) |